Zeitgewinn
Die Gesellschaft ist bereits gegründet und im Handelsregister eingetragen. Der vollständige Ablauf der erstmaligen Gründung entfällt; Übernahme und Mutationen bleiben erforderlich.
Alpine Capital · GMBH
Bereits gegründete und im Schweizer Handelsregister eingetragene Gesellschaft für einen strukturierten Eigentümerwechsel. Gesellschaftsdaten werden ausschließlich qualifizierten Interessenten offengelegt.

Gesellschaftsprofil
Anpassung und operative Einrichtung
Die Gesellschaft ist bereits gegründet und im Handelsregister eingetragen. Der vollständige Ablauf der erstmaligen Gründung entfällt; Übernahme und Mutationen bleiben erforderlich.
Rechtliche Identität, UID und Handelsregistereintrag bestehen bereits. Operative Vorbereitungen können nach ordnungsgemäßem Eigentümer- und Organwechsel darauf aufbauen.
KYC, Kaufvertrag, Eigentümer- und Organwechsel, Zeichnungsrechte, Mutationen, Bankprüfung und Dokumentenübergabe werden in einem Ablauf koordiniert.
Tatsächlich vorhandene und geprüfte Register-, Gesellschafts-, Buchhaltungs-, Steuer- und Vertragsunterlagen werden qualifizierten Interessenten vertraulich bereitgestellt.
Name, Zweck, Sitz, Adresse, Organe, Zeichnungsrechte, Eigentümerstruktur und weitere Leistungen können nach rechtlicher und bankseitiger Prüfung angepasst werden.
Alpine Capital kann Verwaltungsrat oder Geschäftsführung, Adresse, Offices, Bankprozess, Buchhaltung, Steuern, Compliance, Versicherungen und Personal koordinieren.
Schweizer GmbH
Der Kauf ist nur nach Identitäts-, KYC-, Compliance- und Zweckprüfung möglich. Bankbeziehungen bleiben von der Zustimmung der jeweiligen Bank abhängig.
Schweizer AG ebenfalls ansehen →FAQ
Es handelt sich um eine juristische Person, die bereits gegründet und im Schweizer Handelsregister eingetragen wurde. Vor einer Übernahme werden Eigentümer, Organe, Zeichnungsrechte und gegebenenfalls Name, Zweck, Sitz oder Statuten angepasst.
Die erstmalige Gründung und Handelsregistereintragung sind bereits erfolgt. Der tatsächliche Zeitgewinn hängt dennoch von Käuferunterlagen, KYC, gewünschten Änderungen, Notariat, Handelsregister und Bankprüfung ab.
Grundsätzlich kann eine Firmenänderung möglich sein. Sie muss rechtlich zulässig sein und wird abhängig von Rechtsform und Änderung durch Beschlüsse, gegebenenfalls Notariat und Handelsregister umgesetzt.
Ja, eine Anpassung kann möglich sein. Der neue Zweck muss zulässig, ausreichend bestimmt und mit der geplanten Tätigkeit sowie den Compliance-Anforderungen vereinbar sein.
Eine Sitzverlegung ist grundsätzlich möglich. Je nach Konstellation sind Statutenänderung, neue Adresse, Beschlüsse, notarielle Mitwirkung und Handelsregistermutation erforderlich.
Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Die konkrete Organ- und Zeichnungsstruktur wird individuell festgelegt.
Grundsätzlich ja. Käufer, wirtschaftlich Berechtigte, Wohnsitzland, Herkunft der Mittel und geplanter Geschäftszweck werden jedoch vor einer Transaktion geprüft.
Der aktuelle Bankstatus wird qualifizierten Interessenten vertraulich offengelegt. Ein vorhandenes Konto bedeutet nicht, dass die Bank die Geschäftsbeziehung mit neuen Eigentümern automatisch fortführt.
Nur mit Prüfung und Zustimmung der jeweiligen Bank. Neue Eigentümer, Organe, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftsmodell und Herkunft der Mittel unterliegen einer erneuten KYC- und Compliance-Prüfung.