Zeitgewinn
Die Gesellschaft ist bereits gegründet und im Handelsregister eingetragen. Der vollständige Ablauf der erstmaligen Gründung entfällt; Übernahme und Mutationen bleiben erforderlich.
Schweizer Gesellschaftsübernahme
Eine Schweizer GmbH und eine Schweizer AG stehen für einen strukturierten Eigentümerwechsel zur Verfügung. Für Unternehmer, die Zeit gewinnen und den vollständigen Neugründungsprozess vermeiden möchten.
GmbH und AG verfügbarVorteile
Der wesentliche Vorteil ist der Zeitgewinn gegenüber einer vollständigen Neugründung. Die Übernahme bleibt ein strukturierter rechtlicher, registerrechtlicher, bankseitiger und compliancebezogener Prozess.
Die Gesellschaft ist bereits gegründet und im Handelsregister eingetragen. Der vollständige Ablauf der erstmaligen Gründung entfällt; Übernahme und Mutationen bleiben erforderlich.
Rechtliche Identität, UID und Handelsregistereintrag bestehen bereits. Operative Vorbereitungen können nach ordnungsgemäßem Eigentümer- und Organwechsel darauf aufbauen.
KYC, Kaufvertrag, Eigentümer- und Organwechsel, Zeichnungsrechte, Mutationen, Bankprüfung und Dokumentenübergabe werden in einem Ablauf koordiniert.
Tatsächlich vorhandene und geprüfte Register-, Gesellschafts-, Buchhaltungs-, Steuer- und Vertragsunterlagen werden qualifizierten Interessenten vertraulich bereitgestellt.
Name, Zweck, Sitz, Adresse, Organe, Zeichnungsrechte, Eigentümerstruktur und weitere Leistungen können nach rechtlicher und bankseitiger Prüfung angepasst werden.
Alpine Capital kann Verwaltungsrat oder Geschäftsführung, Adresse, Offices, Bankprozess, Buchhaltung, Steuern, Compliance, Versicherungen und Personal koordinieren.
Aktuell verfügbar
Beide Gesellschaften sind bereits im Schweizer Handelsregister eingetragen. Gesellschaftsdaten und Dokumentation werden nach Käuferprüfung vertraulich bereitgestellt.
VerfügbarAlpine Capital · GMBH
Bereits gegründete Schweizer Gesellschaft für einen strukturierten Eigentümerwechsel. Vollständige Daten werden ausschließlich qualifizierten Interessenten vertraulich bereitgestellt.
VerfügbarAlpine Capital · AG
Bereits gegründete Schweizer Gesellschaft für einen strukturierten Eigentümerwechsel. Vollständige Daten werden ausschließlich qualifizierten Interessenten vertraulich bereitgestellt.
Entscheidungsgrundlage
| Thema | Neue Gründung | Bestehende Gesellschaft |
|---|---|---|
| Juristische Person | muss neu gegründet werden | besteht bereits |
| Handelsregister | erstmalige Eintragung erforderlich | bereits eingetragen; Änderungen erforderlich |
| Gründungsurkunde und Notariat | vollständige Gründung notwendig | Übernahme und Mutationen |
| Kapitaleinzahlungskonto | bei Neugründung erforderlich | abhängig von Kapital- und Banksituation |
| Zeitbedarf | mehrere aufeinanderfolgende Schritte | häufig kürzer, abhängig von KYC und Mutationen |
| Firmenname und Zweck | frei innerhalb gesetzlicher Vorgaben | können gegebenenfalls geändert werden |
| Bankkonto | neue Bankprüfung | neue Eigentümer- und KYC-Prüfung bleibt erforderlich |
| Dokumentation | wird neu erstellt | bestehende Unterlagen werden geprüft und übergeben |
Die tatsächliche Dauer hängt insbesondere von Käuferunterlagen, KYC, gewünschten Änderungen, Notariat, Handelsregister und Bankprüfung ab.
Ablauf
Rechtsform, Geschäftszweck, Eigentümer und geplanter Starttermin werden genannt.
Identität, Wohnsitz, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftszweck und grundsätzliche Eignung werden geprüft.
Nach Vorprüfung erhält der Interessent weiterführende Informationen und gegebenenfalls eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
Name, Zweck, Sitz, Organe, Zeichnungsrechte, Adresse und zusätzliche Leistungen werden festgelegt.
Verträge, Beschlüsse, Unterschriften, notarielle Vorgänge und Handelsregisteränderungen werden koordiniert.
Dokumente, Buchhaltung, Bankprozess, Adresse und laufende Administration werden nach Leistungsumfang übergeben.
Alpine Capital · Wollerau SZ
Vollständige Gesellschaftsdaten werden nur qualifizierten Interessenten nach erster Käufer-, KYC- und Compliance-Prüfung bereitgestellt.
FAQ
Es handelt sich um eine juristische Person, die bereits gegründet und im Schweizer Handelsregister eingetragen wurde. Vor einer Übernahme werden Eigentümer, Organe, Zeichnungsrechte und gegebenenfalls Name, Zweck, Sitz oder Statuten angepasst.
Die erstmalige Gründung und Handelsregistereintragung sind bereits erfolgt. Der tatsächliche Zeitgewinn hängt dennoch von Käuferunterlagen, KYC, gewünschten Änderungen, Notariat, Handelsregister und Bankprüfung ab.
Grundsätzlich kann eine Firmenänderung möglich sein. Sie muss rechtlich zulässig sein und wird abhängig von Rechtsform und Änderung durch Beschlüsse, gegebenenfalls Notariat und Handelsregister umgesetzt.
Ja, eine Anpassung kann möglich sein. Der neue Zweck muss zulässig, ausreichend bestimmt und mit der geplanten Tätigkeit sowie den Compliance-Anforderungen vereinbar sein.
Eine Sitzverlegung ist grundsätzlich möglich. Je nach Konstellation sind Statutenänderung, neue Adresse, Beschlüsse, notarielle Mitwirkung und Handelsregistermutation erforderlich.
Eine Schweizer GmbH oder AG muss durch mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Die konkrete Organ- und Zeichnungsstruktur wird individuell festgelegt.
Grundsätzlich ja. Käufer, wirtschaftlich Berechtigte, Wohnsitzland, Herkunft der Mittel und geplanter Geschäftszweck werden jedoch vor einer Transaktion geprüft.
Der aktuelle Bankstatus wird qualifizierten Interessenten vertraulich offengelegt. Ein vorhandenes Konto bedeutet nicht, dass die Bank die Geschäftsbeziehung mit neuen Eigentümern automatisch fortführt.
Nur mit Prüfung und Zustimmung der jeweiligen Bank. Neue Eigentümer, Organe, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftsmodell und Herkunft der Mittel unterliegen einer erneuten KYC- und Compliance-Prüfung.
Vor dem Kauf werden die verfügbaren Gesellschafts-, Buchhaltungs-, Steuer-, Vertrags- und Registerunterlagen strukturiert geprüft. Umfang und Ergebnis der Prüfung hängen von der vorhandenen Dokumentation und dem vereinbarten Prüfungsumfang ab.
Qualifizierte Interessenten erhalten nach Vorprüfung und gegebenenfalls Vertraulichkeitsvereinbarung die tatsächlich vorhandenen und freigegebenen Unterlagen, beispielsweise Handelsregisterauszug, Statuten, Gründungsunterlagen, Beteiligungsregister, Jahresabschlüsse und Steuerdokumentation.
Es wird keine feste Dauer garantiert. Der Zeitplan hängt insbesondere von vollständigen Käuferunterlagen, KYC, Vertragsverhandlung, gewünschten Mutationen, Notariat, Handelsregister und Bankprüfung ab.
Je nach Bedarf können Schweizer Geschäftsführung oder Verwaltungsrat, Geschäftsadresse, Alpine Offices, Bankkontoanträge, Buchhaltung, Steuerkoordination, Compliance, Versicherungen, Personalvermittlung und laufende Administration koordiniert werden.